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- 10. Februar 2017
- Alexander Franz-Prenger
Um bei uns Mitglied zu werden, musst du uns diesen Wunsch schrifltich mitteilen. Dafür kannst du die Beitrittserklärung nutzen oder
Die einfachste Möglichkeit dazu ist unser Formular zur Beitrittserkläung auszufüllen und es in unser Diözesanbüro zu schicken oder in einem unserer Jugendtreffs abzugeben.
Das Formular kannst du hier herunterladen Beitrittserklaerung.pdf und hier findest du die Adresse unseres Diözesanbüros. Du kannst natürlich auch eine Beitrittserklärung auf Papier in unseren Jugendtreffs oder im Diözesanbüro bekommen.
Wenn du gerade keine Drucker zur Verfügung hast um das Formular auszudrucken, aber jetzt sofort eintreten willst, reicht auch ein Stück Papier oder ein Bierdeckel, auf dem mindestens folgende Informationen stehen:
- "Ich [Vorname und Name] möchte dem CAJ Diözesanverband Paderborn beitreten"
- deine Anschrift
- Geburtsdatum
- eine Telefonnummer und/oder E-Mail für Nachfragen
- Gruppe, der du Beitreten willst, wie beispeisweise Burbach oder Netphen
- Datum, Ort
- deine Unterschrift und wenn du unter 18 bist zusätzlich die Unterschfit deiner Eltern
Wir lassen dir anschließend ein Formular zukommen in dem du die fehlenden Informationen ergänzen kannst, insbesondere das Madat für den Bankeinzug.
Unsere Satzung besagt zur Mitgliedschaft in §5
(1) Mitglieder der CAJ Diözesanverband Paderborn können alle jungen Christen und darüber hinaus alle jungen Menschen werden, die die Ziele des Jugendverbandes bejahen und sich seiner Arbeitsweise verbunden fühlen.
(2) Mitglieder der CAJ Diözesanverband Paderborn müssen das 14 Lebensjahr vollendet haben.
(3) Der CAJ Diözesanverband Paderborn hat ausschließlich natürliche Mitglieder. Die Aufnahme juristischer Mitglieder bedarf eine Sonderentscheidung der Diözesankonferenz.Satzung der CAJ Diözesanverband Paderborn
(4) Der Beitritt muss schriftlich gegenüber der Diözesanleitung erklärt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Diözesanleitung. Lehnt diese den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung vor der Diözesankonferenz zu. Diese entscheidet endgültig.
(5) Die Mitglieder sind verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Diözesankonferenz beschließt über die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
(6) Die satzungsgemäßen Rechte und Pflichten der Mitglieder werden innerhalb der CAJ Diözesanverband Paderborn durch die jeweilige Mitgliederversammlung ihrer Gruppe und die Diözesankonferenz wahrgenommen.
(7) Die Mitglieder ordnen sich einer Gruppe entsprechend §6 Ziffer 1 oder 2 zu. Erfolgt dieses nicht, wird die Zuordnung von der Diözesanleitung vorgenommen. Die formale Mitgliedschaft in mehreren Orts-, Initiativ-, Basis-,
bzw. Projektgruppen ist ausgeschlossen.
(8) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(9) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Diözesanleitung.
(10) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Verbandes schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 12 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch die Diözesanleitung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschluss kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über welchen die nächste Diözesankonferenz entscheidet.
Die ganze Satzung kannst du hier einsehen: Satzung_CAJ_Diözesanverband_Paderborn_2014.pdf